Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen „Ideengeber“ und „Initiator“ von Cum-Ex-Geschäften des Bankhauses W..

BGH-Beschluss vom 20. September 2023 – 1 StR 187/23. Das Landgericht hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.  Nach den Feststellungen des Landgerichts initiierte der Angeklagte die von dem Bankhaus W. in den Jahren 2007 bis 2011 durchgeführten Cum-Ex-Geschäfte und beteiligte sich … Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen „Ideengeber“ und „Initiator“ von Cum-Ex-Geschäften des Bankhauses W.. weiterlesen