„Die einstweilige Anordnung war ohne Bedingungen und Weisungen zu wiederholen“.

Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens – Außervollzugsetzung des Haftbefehls verlängert. Beschluss vom 16. Juni 2023. 2 BvR 900/22 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts seine einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2022, wiederholt durch Beschluss vom 20. Dezember 2022, mit der Maßgabe, dass der gegen den Beschwerdeführer erlassene Haftbefehl bis zur … „Die einstweilige Anordnung war ohne Bedingungen und Weisungen zu wiederholen“. weiterlesen