(Berlin, 11. März 2024) Die Deutsche Bahn (DB) geht nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main in Berufung. Das Gericht hat heute Abend in erster Instanz den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den sogenannten Wellenstreik der GDL abgewiesen. https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/arbeitskampfmassnahmen-der-gewerkschaft-deutscher-lokomotivfuehrer Die DB wird nun in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das … Eilantrag der DB gegen GDL-Streik abgewiesen – DB will nun vors Hessische Landesarbeitsgericht ziehen. weiterlesen
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