BVerfG-Beschluss vom 21. Februar 2024. 2 BvE 1/24. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig verworfen. Der Antragsteller ist Mitglied der Gruppe DIE LINKE im Deutschen Bundestag. Zuvor war er bis zu deren Auflösung Anfang Dezember 2023 Mitglied … Eilantrag des Bundestagsabgeordneten André Hahn (Die Linke) gegen den „Ausschluss“ aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium erfolglos. weiterlesen
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