Erwähnung der „junge Welt“ in Verfassungsschutzberichten rechtens.
Die Erwähnung der Tageszeitung „junge Welt“ und der sie verlegenden GmbH in den Verfassungsschutzberichten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit einen vorherigen Eilbeschluss bestätigt (vgl. Pressemitteilung Nr. 11/2022). In den vom BMI herausgegebenen Verfassungsschutzberichten für die Jahre 1998, 1999, 2002 und 2004 bis … Erwähnung der „junge Welt“ in Verfassungsschutzberichten rechtens. weiterlesen
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