Die Bundesanwaltschaft hat gestern Abend (10. November 2025) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2025 den deutsch-polnischen Staatsangehörigen Martin S. durch Beamte des Bundeskriminalamtes und Spezialkräfte der Bundespolizei in Dortmund festnehmen lassen. Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Verdacht der Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Nr. 1 StGB), der Anleitung … Festnahme wegen mutmaßlicher Terrorismusfinanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. weiterlesen
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