Festnahme wegen mutmaßlicher Terrorismusfinanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Die Bundesanwaltschaft hat gestern Abend (10. November 2025) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2025 den deutsch-polnischen Staatsangehörigen Martin S. durch Beamte des Bundeskriminalamtes und Spezialkräfte der Bundespolizei in Dortmund festnehmen lassen. Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Verdacht der Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Nr. 1 StGB), der Anleitung … Festnahme wegen mutmaßlicher Terrorismusfinanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. weiterlesen