Auch das zweite vom Bezirksamt Pankow von Berlin (Bezirksamt) erlassene generelle Beseitigungsverbot für Bäume und Sträucher gegenüber einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft (Antragstellerin), die den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft plant, ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin voraussichtlich rechtswidrig. Eine im Eigentum des Landes Berlin stehende Wohnungsbaugesellschaft beabsichtigt, auf Grundstücken im Bezirk Pankow von Berlin zwischen bereits vorhandener … Flüchtlingsunterkunft in Pankow (II): Auch weiteres naturschutzrechtliches Fällverbot ist rechtswidrig. weiterlesen
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