Gaza-Protestcamp kann leise zurück vor das Bundeskanzleramt.

Ein bis zum 19. Juli 2025 noch angemeldetes Dauer-Protestcamp zum Thema „Vereint für Palästina!“ darf wieder auf eine Grünfläche am Bundeskanzleramt umziehen, allerdings ohne lärmende Geräte wie z.B. Lautsprecher, Trommeln oder Megaphone. Das hat das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg heute in einem Eilverfahren entschieden und damit eine Beschwerde der Polizei gegen den vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin … Gaza-Protestcamp kann leise zurück vor das Bundeskanzleramt. weiterlesen