Gaza-Protestcamp kann zurück vor das Bundeskanzleramt – muss aber leise sein.

Ein Dauer-Protestcamp zum Thema „Vereint für Palästina!“ darf wieder auf einer Grünfläche am Bundeskanzleramt abgehalten werden, muss aber erhebliche Vorgaben zur Einhaltung des Lärmschutzes einhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Seit dem 15. Juni 2025 wird auf einer Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt ein Dauercamp abgehalten, das als Versammlung angemeldet ist. Nachdem … Gaza-Protestcamp kann zurück vor das Bundeskanzleramt – muss aber leise sein. weiterlesen