GEMEINNÜTZIGKEIT: BUNDESFINANZHOF VERWEIST ATTAC-ENTSCHEIDUNG ZURÜCK NACH KASSEL.

Der Bundesfinanzhof hat heute entschieden, das bestätigende Urteil der ersten Instanz über die Gemeinnützigkeit von Attac aufzuheben und an das Hessische Finanzgericht zurückzuverweisen. In seiner Begründung stellt er fest, dass die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung […] keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt.“ Erkennbar setzt der BFH darin den Rahmen für politisches Engagement … GEMEINNÜTZIGKEIT: BUNDESFINANZHOF VERWEIST ATTAC-ENTSCHEIDUNG ZURÜCK NACH KASSEL. weiterlesen