Görlitzer Park muss vorerst durchgehend geöffnet bleiben.
Die Allgemeinverfügung zur Festlegung von Öffnungszeiten für den Görlitzer Park ist rechtswidrig, weil die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) für den Erlass nicht zuständig war. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin heute in einem Eilverfahren entschieden. Mit Allgemeinverfügung vom 23. Februar 2026 legte die SenMVKU für die in Friedrichshain-Kreuzberg gelegene öffentliche Grün- … Görlitzer Park muss vorerst durchgehend geöffnet bleiben. weiterlesen
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