Haus der Geschichte muss der Presse die Namen des Erst- und Zweitverkäufers des „Schabowski-Zettels“ nennen.

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse Auskunft über die Namen des Erst- und Zweitverkäufers des sog. „Schabowski-Zettels“ erteilen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden und damit der Klage eines Journalisten teilweise stattgegeben. Beim „Schabowski-Zettel“ handelt es sich um den Sprechzettel, von dem das Mitglied des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei (SED) Günter Schabowski … Haus der Geschichte muss der Presse die Namen des Erst- und Zweitverkäufers des „Schabowski-Zettels“ nennen. weiterlesen