Das Dienstgericht für Richter in Leipzig hat heute entschieden, dass die Versetzung des ehemaligen „AfD“-Bundestagsabgeordneten Jens Maier in den Ruhestand im Interesse der Rechtspflege zulässig ist. Damit entsprach das Gericht dem Antrag des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) vom 10. Februar 2022. Das Gericht bestätigte die Einschätzung des SMJusDEG, wonach … Justizministerin Katja Meier: »Wer sich rechtsextremistisch betätigt, darf auf keiner Richterbank mehr Platz nehmen«. weiterlesen
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