Der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren die Beschwerde der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die DES keinen Anspruch darauf hat, auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erwähnt zu werden. Die DES ist eine der „AfD“ nahestehende … Kein Anspruch der Desiderius-Erasmus-Stiftung auf Erwähnung auf der Webseite des Bundesinnenministeriums. weiterlesen
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