Mehrere palästinensische Antragsteller aus dem Gaza-Streifen sind vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit dem Anliegen gescheitert, die Bundesregierung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zu verpflichten, jeweils künftig Auskunft über genehmigte Waffenlieferungen nach Israel zu erteilen. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, die Bundesregierung müsse bereits zum jetzigen Zeitpunkt verpflichtet werden, sie über genehmigte Waffenlieferungen nach Israel zeitnah … Kein Anspruch von Palästinensern auf Auskunft über künftige Waffenlieferungen nach Israel auf Vorrat. weiterlesen
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