Kein Büro für Kanzler Schröder a.D..
Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von fortwirkenden Aufgaben aus dem früheren Amt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin heute entschieden. Der Kläger war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Er hatte – wie auch die ehemaligen Bundeskanzler vor und nach ihm – ein Büro in den Räumen des Deutschen … Kein Büro für Kanzler Schröder a.D.. weiterlesen
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