Kein Geld für Feinde der Demokratie.

Die von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21) und zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung wurden heute im Bundestag in erster Lesung beraten. Das Bundesverfassungsgericht selbst hatte den Gesetzgeber in seinem NPD-Urteil vom Januar dieses Jahres auf andere Reaktionsmöglichkeiten unterhalb eines Parteiverbots hingewiesen. Dazu erklärte heute … Kein Geld für Feinde der Demokratie. weiterlesen