Kein Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer.
Eine Frau muslimischen Glaubensist ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einer Klage gescheitert, mit der sie eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier erstreiten wollte. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Personen, die ein Kraftfahrzeug führen, ihr Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass sie nicht mehr erkennbar sind (Verhüllungsverbot). Die Klägerin hatte geltend … Kein Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer. weiterlesen
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