Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD einstimmig als unbegründet zurückgewiesen. Es heißt dazu: „Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären … Kein NPD-Verbot. weiterlesen
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