„Klimakleber“: Polizeilicher Schmerzgriff war rechtswidrig.
Die polizeiliche Anwendung von Nervendrucktechniken und sogenannten Schmerzgriffen, um den Teilnehmer einer zuvor aufgelösten Versammlung von der Fahrbahn der Straße des 17. Juni zu entfernen, war rechtswidrig. Das hat heute das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Kläger ist Anhänger der Protestbewegung „Letzte Generation“. Im April 2023 beteiligte er sich mit mehreren anderen Personen an einer Sitzblockade … „Klimakleber“: Polizeilicher Schmerzgriff war rechtswidrig. weiterlesen
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