Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen teilweise verfassungswidrig.
BVerfG-Urteil vom 26. November 2024 – 1 BvL 1/24.. Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der bis 31. Dezember 2022 geltenden Fassung (a.F.) und die wortlautidentische ab 1. Januar 2023 geltende Vorschrift des § 1832 Abs. … Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen teilweise verfassungswidrig. weiterlesen
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