Landgericht Berlin: Immobilie SEZ in der Landsberger Allee fällt nicht an Liegenschaftsfonds zurück.
Die Zivilkammer 22 des Landgerichts Berlin hat in einem am 9. November 2018 verkündeten Urteil dem Käufer eines Grundstücks in der Landsberger Allee, das mit dem Sport- und Erholungszentrum (SEZ) bebaut ist, überwiegend Recht gegeben. Der Käufer hatte die Immobilie im Jahr 2003 erworben. Inzwischen ist zwischen ihm und dem veräußernden Liegenschaftsfonds Berlin Streit darüber … Landgericht Berlin: Immobilie SEZ in der Landsberger Allee fällt nicht an Liegenschaftsfonds zurück. weiterlesen
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