Neues Arzneimittel: Kein Wettbewerbsverhältnis bei noch laufendem Prüfverfahren.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main verneint Wettbewerbsverhältnis bei noch laufendem Prüfverfahren für zukünftige potentielle Arzneimittel. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Urteil entschieden, dass ein Unternehmen, dessen potentielle Arzneimittel gegen eine bestimmte Tumorerkrankung sich gegenwärtig noch in der Prüfphase befinden, nicht den Vertrieb von Arzneimitteln ohne behördliche Zulassung eines Dritten unterbinden kann. … Neues Arzneimittel: Kein Wettbewerbsverhältnis bei noch laufendem Prüfverfahren. weiterlesen
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