Rosneft unterliegt Bundesnetzagentur.
Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute, am 23. Oktober 2024, eine Beschwerde der Rosneft Holdings Ltd. SA (Beschwerdeführerin) zurückgewiesen, mit der diese unter anderem eine Verpflichtung der Bundesnetzagentur auf Anweisung zur Nichterteilung der Zustimmung zu einer Anteilsveräußerung begehrt hat. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist Alleingesellschafterin der Rosneft Deutschland GmbH. Letztere unterhält Anteile an der … Rosneft unterliegt Bundesnetzagentur. weiterlesen
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