Spaghettimonster-Kirche: Nudelmesse darf nicht beworben werden.
An den Ortseingängen von Templin dürfen die Hinweisschilder zur Nudelmesse nicht mehr hängen. Der Verein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ darf auch in Zukunft im brandenburgischen Templin nicht mit Schildern für seine „Nudelmesse“ werben. Für das OLG Brandenburg ist der satirische Verein keine Religionsgemeinschaft. Die Pastafaris wollen weiterkämpfen. Die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ (KSM), deren Anhänger … Spaghettimonster-Kirche: Nudelmesse darf nicht beworben werden. weiterlesen
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