Spitzenkandidatin des BSW muss nicht zur „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden.
Die Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl 2025 der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 5. Februar 2025 entschieden und damit einen Eilantrag der Partei abgelehnt. Am 17. Februar 2025 und damit wenige Tage vor der Bundestagswahl am 23. Februar … Spitzenkandidatin des BSW muss nicht zur „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden. weiterlesen
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