Stadt Köln muss 5.000 Euro zahlen weil sie noch nicht genug gegen Lärm auf dem Brüsseler Platz unternimmt.

Die Stadt Köln hat ihre Verpflichtung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 28. September 2023, gegen den vom Brüsseler Platz in Köln ausgehenden Lärm ab 22 Uhr einzuschreiten, trotz Bemühungen noch nicht ausreichend erfüllt. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 15. Juli 2026 entschieden und ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro … Stadt Köln muss 5.000 Euro zahlen weil sie noch nicht genug gegen Lärm auf dem Brüsseler Platz unternimmt. weiterlesen