Straßenfest zum Christopher-Street-Day ist keine Versammlung.

Das im Rahmen des diesjährigen Christopher-Street-Day vom 5. bis 7. Juni 2026 auf dem Altmarkt in Dresden geplante Straßenfest ist keine genehmigungsfreie Versammlung im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes und des Grundgesetzes. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden heute in einem Rechtsstreit zwischen dem CSD Dresden e.V. als Antragsteller und Veranstalter des 33. Christopher-Street-Day 2026 und der … Straßenfest zum Christopher-Street-Day ist keine Versammlung. weiterlesen