BGH-Beschluss vom 7. August 2019 – 3 StR 562/18. Der für Staatsschutzstrafverfahren zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Berliner Kammergericht wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung verworfen. Dieses hatte den Angeklagten wegen der Tat zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nach … Urteil des Kammergerichts wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung rechtskräftig. weiterlesen
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