Urteil wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zum Nachteil zweier Jesidinnen im Strafausspruch weitgehend aufgehoben.

BGH-Urteil und Beschluss vom 9. März 2023 – 3 StR 246/22. Der Bundesgerichtshof hat über die Revisionen des Generalbundesanwalts und der Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München entschieden, mit dem diese wegen des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in Tateinheit mit weiteren Delikten und wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung … Urteil wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zum Nachteil zweier Jesidinnen im Strafausspruch weitgehend aufgehoben. weiterlesen