Verfassungsschutz darf „AfD“ beobachten.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 14. September 2023 in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die „Alternative für Deutschland (‚AfD‘)“ als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren darf. Im Juni 2022 hatte das LfV entschieden, die „AfD“ als Gesamtpartei sowohl aus öffentlichen Quellen als auch … Verfassungsschutz darf „AfD“ beobachten. weiterlesen