Verfassungsschutzschutzbericht des Bundes: Vorerst keine Änderungen von Passagen zur „AfD“.
Das Bundesministerium des Innern muss den Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 wegen darin enthaltener Aussagen zur „AfD“ vorerst nicht korrigieren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 wird die „Partei Alternative für Deutschland“ („AfD“) erwähnt. Dort heißt es, sie habe „gegenwärtig schätzungsweise ein … Verfassungsschutzschutzbericht des Bundes: Vorerst keine Änderungen von Passagen zur „AfD“. weiterlesen
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