Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines früheren Teilhabers der „Compact-Magazin GmbH“ ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit heute bekanntgegebenem Beschluss entschieden und damit den Eilantrag des bisherigen Erlaubnisinhabers abgelehnt. Der Antragsteller schloss im Jahre 2015 einen Vertrag mit der „Compact-Magazin GmbH“, wonach er als stiller Gesellschafter bis zum 31. Dezember 2023 mit einer … Verwaltungsgericht Köln: Ein Teilhaber der „Compact-Magazin GmbH“ ist voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig. weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden