Das Verwaltungsgericht Köln hat heute einen Eilantrag der „AfD“ gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz abgelehnt, der auf die Unterlassung der Einstufung und Bekanntgabe als „gesichert extremistische Bestrebung“ gerichtet war. Aus den jüngsten Aussagen des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur „AfD“ ergäben sich keine Anhaltspunkte für eine solche „Hochstufung“ vom Verdachtsfall zur „gesichert extremistischen Bestrebung“. … Verwaltungsgericht Köln lehnt Eilantrag der „AfD“ zur befürchteten Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ ab. weiterlesen
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