Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf „AfD“ als Verdachtsfall einstufen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die „Alternative für Deutschland“ („AfD“) als so genannten Verdachtsfall einstufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln heute nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung entschieden und damit eine Klage der „AfD“ gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung … Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf „AfD“ als Verdachtsfall einstufen. weiterlesen
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