VG Köln: Außengastronomie auf Brüsseler Platz muss früher schließen.
Die Stadt Köln darf die einer Gaststättenbetreiberin erteilte Sondernutzungserlaubnis für deren Außengastronomie auf dem Brüsseler Platz daran knüpfen, dass sie bereits um 22:00 Uhr geschlossen wird. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden. Auf dem Brüsseler Platz werden auf öffentlichen Flächen Außengastronomien mit insgesamt ca. 700 Plätzen betrieben. In der Vergangenheit … VG Köln: Außengastronomie auf Brüsseler Platz muss früher schließen. weiterlesen
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