VG Köln: Wagenknecht-Partei muss nicht zur „Wahlarena 2024 Europa“ eingeladen werden.

Der Spitzenkandidat für die Europawahl der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ eingeladen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und damit den Eilantrag der Partei BSW abgelehnt. Am 6. Juni 2024 und damit wenige Tage vor der Europawahl am 9. Juni 2024 findet … VG Köln: Wagenknecht-Partei muss nicht zur „Wahlarena 2024 Europa“ eingeladen werden. weiterlesen