Wagenknecht muss draußen bleiben.

Spitzenkandidatin des „Bündnis Sahra Wagenknecht“ bleibt von der Teilnahme an der „Wahlarena 2025“ ausgeschlossen. Der WDR ist nicht verpflichtet, die Spitzenkandidatin der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) zu der Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einzuladen, die am 17.02.2025 um 21:15 Uhr im Fernsehprogramm „Das Erste“ ausgestrahlt werden soll. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW heute im … Wagenknecht muss draußen bleiben. weiterlesen