Pressemitteilung Nr. 14/25. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Beschluss vom 18. August 2025 den Eilantrag des „AfD“-Kandidaten, ihn zur Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen am 21. September 2025 zuzulassen, abgelehnt. Der 55-jährige Antragsteller ist Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst in Rheinland-Pfalz. Er ist Mitglied der „Alternative für Deutschland (‚AfD‘)“ und in … Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen: Eilantrag des „AfD“-Kandidaten bleibt ohne Erfolg. weiterlesen
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