Wieder Nius-Werbung auf Flächen der BVG.

Das Online-Nachrichtenportal Nius hat einen Anspruch auf Fortführung seiner Werbekampagne auf Verkehrsflächen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Zudem darf die BVG bestimmte Äußerungen des Chefredakteurs nicht länger als offensichtlich rechtswidrig bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin heute in einem Eilverfahren entschieden. Die BVG ist ein vom Land Berlin mit der Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr beauftragtes Verkehrsunternehmen. … Wieder Nius-Werbung auf Flächen der BVG. weiterlesen