Cum-Ex-Skandal: Kein Erfolg gegen Erlass eines Haftbfehls – Angeklagter auf der Flucht.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main wertet angeklagte Tatvorwürfe im sog. Cum-Ex-Skandal auch als gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Aufgrund einer Haftbeschwerde hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) sich mit heute veröffentlichtem Beschluss – als erstes Obergericht soweit ersichtlich – mit der strafrechtlichen Würdigung des sog. Cum-Ex-Skandals befasst und den der Anklageschrift zugrundeliegende Sachverhalt neben dem Vorwurf der Steuerhinterziehung … Cum-Ex-Skandal: Kein Erfolg gegen Erlass eines Haftbfehls – Angeklagter auf der Flucht. weiterlesen