Der Gesetzgeber verspreche mehr als der Vollzug einhalten kann.

7. Auflage des Alternativkommentars zu Strafvollzugsgesetze (AK-StVollzG) erschienen. Von Dietmar Jochum, TP Presseagentur Am 1. September 2006 trat die so genannte Föderalismusreform in Kraft, die die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übertrug. Sie wurde im Juni und Juli 2006 von Bundestag und Bundesrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Seitdem sind die … Der Gesetzgeber verspreche mehr als der Vollzug einhalten kann. weiterlesen