Eilantrag gegen sog. Pop-up-Radwege in Berlin erfolgreich.

Die Voraussetzungen zur Einrichtung acht verschiedener temporärer Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet lagen nicht vor. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Im zeitlichen Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie ordnete die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (im Folgenden: Senatsverwaltung) in Berlin die Einrichtung von Pop-up-Radfahrstreifen an. Zur Begründung gab sie im Wesentlichen … Eilantrag gegen sog. Pop-up-Radwege in Berlin erfolgreich. weiterlesen