Eröffnungsentscheidung der Wirtschaftsstrafkammer über eine Anklage im sogenannten NOx-Verfahren.

Nach umfangreicher Prüfung der Anklage und Durchführung von weiteren Ermittlungen im Zwischenverfahren hat die 6. große Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts Braunschweig durch Beschluss vom 08.09.2020 die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 11.04.2019 (Aktenzeichen 6 KLs 23/19) mit Änderungen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Anklage wegen des Vorwurfs des Betrugs und … Eröffnungsentscheidung der Wirtschaftsstrafkammer über eine Anklage im sogenannten NOx-Verfahren. weiterlesen