Grünen-Politikerin Künast erringt Teilsieg vor Landgericht Berlin.

Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hatte mit Beschluss vom 02.09.2019 im Verfahren 27 O 433/19 den Antrag von Renate Künast gegen einen Kurznachrichtendienst auf Gestattung der Herausgabe von fünf Nutzerdaten mit der Begründung abgelehnt, dass die streitgegenständlichen Tweets durchweg zulässige Meinungsäußerungen enthielten und nicht rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Politikerin eingreifen würden. Aus … Grünen-Politikerin Künast erringt Teilsieg vor Landgericht Berlin. weiterlesen