Facebook ist eine Nummer zu groß für das Bundeskartellamt.

OLG Düsseldorf legt die Sache dem EuGH vor. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute über die Beschwerden von Facebook gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts vom 6. Februar 2019 (B6 ? 22/16) verhandelt (vgl. die ankündigende Pressemitteilung). Das Amt hatte der irischen Facebook-Gesellschaft, welche die für kartellrechtswidrig erachtete Datenerhebung und Datenverwendung vornimmt, ferner deren deutschen Schwestergesellschaft, … Facebook ist eine Nummer zu groß für das Bundeskartellamt. weiterlesen