Facebook muss Entscheidung des Bundeskartellamts vorerst nicht umsetzen.

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute die aufschiebende Wirkung der Beschwerden des Facebook-Konzerns angeordnet. Diese Beschwerden richten sich gegen Beschränkungen, die das Bundeskartellamt Facebook bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt hat. Wegen der Einzelheiten der Entscheidung des Bundeskartellamts wird auf dessen Pressemitteilung  vom 7. Februar 2019 verwiesen. An der Rechtmäßigkeit dieser kartellbehördlichen Anordnungen hat der … Facebook muss Entscheidung des Bundeskartellamts vorerst nicht umsetzen. weiterlesen