Colonia Dignidad: In Deutschland weiterhin keine Gerechtigkeit in Sicht.

 

ECCHR: Im Fall Hopp müsse die Staatsanwaltschaft Krefeld die strafrechtlichen Vorwürfe aus Chile prüfen.

 

Berlin, 25. September 2018 –  Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Fall Hartmut Hopp ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer der Verbrechen in der Colonia Dignidad. „Die Entscheidung aus Düsseldorf

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steht leider ganz in der Linie des Umgangs der deutschen Justiz und der Bundesregierung mit der Colonia Dignidad“, sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). „Die jahrzehntelange Blockadehaltung zur Aufarbeitung des Unrechtssystems in der Colonia Dignidad muss von höchster Stelle politisch beendet werden.“

Das ECCHR war an dem Verfahren in Düsseldorf nicht beteiligt, wird aber im strafrechtlichen Verfahren in Krefeld weiter daran arbeiten, Hopp und andere Verantwortliche für die Folter, den Medikamentenmissbrauch und die sexuelle Gewalt in der deutschen Sektensiedlung in Chile zur Verantwortung zu ziehen. „Die Staatsanwaltschaft Krefeld muss die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Hopp, die in Chile zur Verurteilung zu fünf Jahren Haft führten, endlich untersuchen“, forderte Kaleck.

Hartmut Hopp hatte eine Führungsposition und ist damit mit-verantwortlich dafür, dass in der Colonia Dignidad Kritiker_innen der Pinochet-Diktatur gefoltert wurden, Colonia-Mitglieder mit Medikamenten malträtiert und Kinder sexuell missbraucht wurden. „Die Menschen, die die Verbrechen in der Colonia Dignidad überlebt haben ebenso wie die Angehörigen der Toten und „Verschwundenen“ haben Gerechtigkeit verdient. Die deutsche Justiz aber verwehrt die juristische Aufarbeitung“, sagte Kaleck.

Gemeinsam mit Betroffenen und der Kooperationsanwältin Petra Schlagenhauf aus Berlin reichte das ECCHR bereits im August 2011 bei der Staatsanwaltschaft Krefeld eine Strafanzeige gegen Hopp ein.

 

Weitere Informationen zur Arbeit des ECCHR zum Fall Hartmut Hopp finden Sie hier: COLONIA DIGNIDAD: STRAFVERFAHREN GEGEN HARTMUT HOPP IN DEUTSCHLAND

 

LINKE: Bundesregierung müsse juristische Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad vorantreiben.

„Das Urteil ist für jeden, der sich mit den Verbrechen der Colonia Dignidad beschäftigt hat, nur schwer zu ertragen. Insbesondere für die Opfer in Chile und Deutschland ist es ein Schlag ins Gesicht, dass Hopp straffrei bleiben soll. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung umgehend alles ihr Mögliche unternimmt, damit sowohl in Chile als auch in Deutschland endlich mit Nachdruck gegen die Täter ermittelt wird und sowohl anhängige als auch neue Verfahren Priorität genießen. Denn eines zeigt das Urteil glasklar: Durch Abwarten wird nur Straflosigkeit befördert“, erklärt Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion im Bundestag, zur Entscheidung des OLG Düsseldorf, das chilenische Urteil gegen Hartmut Hopp über eine fünfjährige Haftstrafe wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch an 16 Kindern in Deutschland nicht zu vollstrecken.

Korte weiter:

„Das Urteil ist in erster Linie die Folge der jahrzehntelang nur halbherzig und schlampig erfolgten Strafverfolgung und juristischen Aufarbeitung in Chile und hierzulande. Bis heute wurde von Seiten der deutschen Justiz noch kein Versuch unternommen, die hier lebenden Opfer in hinreichender Weise zu vernehmen. Schwer vermittelbar erscheint, dass Hopp, der der Sektenführung angehörte und aktiver Teil des Terrorregimes war, dem Colonia Dignidad-Gründer Schäfer in keiner Weise Missbrauch ermöglicht oder erleichtert haben soll.“

Foto (v.l.n.r):  Rechsanwalt Helfried Roubicek, Hartmut Hopp

Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht vollstreckbar.

Colonia Dignidad: Erleichterung und Erfolg bei Mandant und Anwalt.

https://amerika21.de/2018/09/213489/chile-deutschland-hopp-colonia-dignidad

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