Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland.
Im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Verstößen gegen oder Nichtumsetzung von EU-Recht durch die Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, seine Rechtsvorschriften über Arbeitsplatzgrenzwerte für gefährliche Chemikalien an EU-Recht anzupassen. Die Grenzwerte für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz liegen in Deutschland bis zu viermal höher als in der entsprechenden EU-Richtlinie vorgesehen. Bei zwei weiteren Richtlinien […]
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