Auch Müllverbrennungsanlagen müssen zahlen.
Müllverbrennungsanlagen müssen für das von ihnen ausgestoßene CO₂ bezahlen, weil sie dem nationalen Brennstoffemissionshandel unterliegen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit heute, 19.08.2026, verkündeten Urteilen entschieden. Geklagt gegen ihre Einbeziehung in das Brennstoffemissionshandelssystem nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hatten die Betreiber einer Anlage für die Verbrennung von gefährlichen Abfällen sowie einer kommunalen Siedlungsabfallverbrennungsanlage. Sie sind der […]
Weiterlesen →








